Hardware

Amazon tritt gegen HoloLens an

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Dass Amazon mehr will als nur Bücher verkaufen will, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Auch Geräte wie zum Beispiel der Kindle oder das Fire Phone werden von Amazon angeboten. Nun sieht es nach einer erfolgreichen Patentanmeldung so aus, als ob Amazon auch Google Glasses und Microsofts HoloLens Konkurrenz machen möchte.

Kürzlich ist in der Liste der an Amazon neu erteilten Patente eine Entwicklung aufgefallen, die stark an AR-gestützte Datenbrillen erinnert. Das Patent 9,158,115 mit dem zunächst irreführenden Titel “Touch control for immersion in a tablet goggles accessory” beschreibt im Kern einige wichtige Elemente von AR-Datenbrillen. Insbesondere die formulierten Ansprüche gehen näher auf die Techniken ein.AmazonPatentSmartGlasses

Bemerkenswert daran ist nicht die Beschreibung der Techniken an sich. Das ist ja eher eine eigene Welt der Patentanwälte. Es ist einem durchschnittlichen Ingenieur, der sich in dem Fachgebiet bewegt, nicht klar, warum die formulierten Ansprüche wirklich neu sein sollen. Gerade weil auch sehr viele andere Datenbrillenhersteller ähnliche Verfahresweisen und Techniken schon anwenden. Aber Patenterteilung im amerikanischen Sprachraum ist ein Thema für sich.

Vielmehr ist der Hinweis auf einen möglicherweise bald auftauchenden, neuen Mitspieler im Bereich der Datenbrillen interessant. Wahrscheinlich wird Amazon dabei versuchen, auch wieder wie bei Kindle, Fire Phone und Co. die breitere Masse der Anwender zu adressieren. Und in der Formulierung der Patentansprüche sind auch einige Hinweise auf das Abspielen von Videos, ein immer wichtiger werdendes Medium, enthalten.

Richtig interessant wird es aber eigentich erst dann, wenn die Amazon-AR-Datenbrille tatsächlich am Markt auftaucht, wenn Anwendungen dafür bereit stehen und die technischen Möglichkeiten bekannt sind. Dann wird sich entscheiden, ob Google Glass oder Microsoft HoloLens wirklich Konkurrenz bekommen, oder ob auch Amazon im Datenbrillenmarkt zunächst Lehrgeld zahlen muss.

 

Bildquelle: freepatentsonline.com

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