ForschungMarktentwicklung

Snapchat beantragt Patent für Augmented Reality-Gerät

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Snapchats Spectacles können sehr einfach Videos aufnehmen und ins Web hochladen. Ein Patentantrag deutet Ideen mit Augmented Reality an.

Unter dem Produktnamen Spectacles verkauft Snapchat seit letztem Jahr eine Brille mit integrierter Kamera. Man kann damit kurze Videos aufnehmen und sehr einfach auf die Webplattform von Snapchat hochladen. In den USA ist das Gerät für $129,99 zu haben, auch in Europa ist die Brille seit kurzem für 149,99€ zu haben.

Allerdings ist diese Brille nicht vergleichbar mit den üblichen AR-Platzhirschen wie Google Glass, Recon Jet oder Epson Moverio. Auch von der Microsoft HoloLens oder den Geräten von ODG sind Snapchats Spectacles noch weit entfernt. Es ist aber zumindest ein erster einfacher Schritt in diese Richtung.

Ansicht des Nutzers mit Anreicherung. Bildquelle: uspto.gov

Bisher wurden die Spectacles nur teilweise als ernsthaftes Werkzeug wahrgenommen. Eine Ausnahme bildet beispielsweise der Mediziner Dr. Shafi Ahmed, der eine OP mit den Spectacles für seine Studenten aufgezeichnet hat. Damit wird praktisch gezeigt, dass das Aufnehmen von Videos auch einen konkreten Mehrwert bei der Wissensvermittlung bieten kann – sei es die Wissensvermittlung in der akademischen Lehre oder in der betrieblichen Weiterbildung.

Nun deuten sich bei Snapchat neue Entwicklungen an. Das Unternehmen hat Ende 2015 ein Patent beantragt, das nun im Mai 2017 veröffentlicht wurde. Darin ist eine mögliche nächste Weiterentwicklung erkennbar.

Das Patent beschäftigt sich im Kern mit dem Einblenden von digitalen Inhalten. Um dieses Ziel zu erreichen, muss allerdings erst einmal ein Aufwand betrieben werden. Ein erster Schritt dabei ist das Abschätzen der Nutzerposition mit üblicher Lokalisierungstechnik a la GPS. Danach werden Zusatzinformationen für das Verfeinern der Abschätzung einbezogen. Es werden dazu die Flächen im Sichtfeld des Nutzers erkannt und mit den Informationen aus einer Datenbank abgeglichen. Damit kommt man zu einer wesentlich genaueren Positionsabschätzung. Auch die Blickrichtung des Nutzers kann besser erkannt werden.

Der prinzipielle Ansatz dieses Patentes ist interessant. So werden verschiedene Informationen gesammelt und einer Sensor Fusion (Link?) zugeführt. Im Ergebnis wird der aktuelle Wahrnehmungskontext des Nutzers (zum Beispiel Position und Blickrichtung) genauer erkannt, als es mit nur einer Sensorart (zum Beispiel nur GPS) möglich wäre.

Systemarchitektur. Bildquelle: uspto.gov

Dieses Prinzip wäre auch auf industrielle Einsatzszenarien anwendbar. Mit einer robusten Indoor Lokalisierung  könnte GPS ergänzt werden, um auch innerhalb von Gebäuden eine Position abzuschätzen. Beispiele für solche industrielle Positionierungssysteme sind das Metratec IPS oder ubisense RTLS. Anschließend können wieder die Bilder im Blickfeld des Nutzers analysiert und mit den in der Datenbank hinterlegten Informationen abgeglichen werden. Hier wäre der Industrieanwender allerdings gefordert und müsste ein eigenes, Google Street View-artiges System mit entsprechenden Bilddaten aufbauen. Es ließe sich dann die genauere Position und Blickrichtung des Nutzers berechnen. Dann können schließlich aktuelle und relevante Produktions- oder Logistikdaten in das Blickfeld eingeblendet werden.

In der Snapchat-App wurde vor Kurzem ein nächster Entwicklungsschritt in Richtung AR schon angedeutet. Man kann digitale Objekte platzieren und diese auch im Raum wahrnehmen, sich um sie herum bewegen.

Schließlich ist auch die Vertriebsstrategie von Snapchat interessant. Zuerst waren die Spectacles nur über sogenannte Snapbots, Verkaufsautomaten, aus denen die Spectacles gezogen werden konnten, verfügbar. Es kam zu einem regelrechten Hype um das Gerät. Die Käufer standen anfangs Schlange an den Verkaufsautomaten und konnten kurzfristig beim Weiterverkauf sogar extrem hohe Preise erzielen. Mittlerweile sind die Spectacles auch online zu erwerben und sogar in Europa verfügbar. Es bleibt somit spannend, wie sich Snapchat in dem Markt positionieren will und kann.

Bildquelle: US Patent Office uspto.gov

 

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